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Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG regelt die Gebühren der Rechtsanwälte in Deutschland. Soweit die Besonderheit des zu bearbeitenden Falles nichts anderes notwendig macht, berechne ich meine Gebühren nach dieser gesetzlichen Vorgabe. Die Vereinbarung von Sonderhonoraren verbleibt aber, in Ansehung der langjährigen Erfahrung meiner Praxis, die Ausnahme. Sollte dies im Einzelfall aber dennoch notwendig werden, so wird der Mandant hiervon vorab rechtzeitig informiert und entscheidet anschließend, ob er eine Honorarvereinbarung schließen möchte.

 

In der Unfallregulierung hat der Geschädigte einen Anspruch auf Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.